Fördermöglichkeiten
Eine Investition in eine moderne, klimafreundliche Heizung kann durch staatliche Förderprogramme erheblich erleichtert werden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, sowie unseren speziellen Fördermittel-Service, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.
Staatliche Förderungen
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Unser Fördermittel-Service
Projektbeispiele
KfW-Zuschussprogramm für Heizungsmodernisierung
Privatpersonen, die in Deutschland Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden sind, können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und die Installation einer neuen, klimafreundlichen Heizung erhalten. Die Förderung richtet sich insbesondere an diejenigen, die eine effiziente Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installieren möchten. Dazu gehören unter anderem:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrisch betriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
Förderbedingungen
Um in den Genuss der KfW-Förderung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
- Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
- Der Einbau der neuen Heizungsanlage muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems, einschließlich eines hydraulischen Abgleichs, verbunden sein.
Konditionen und Zuschusshöhe
Die Höhe des Zuschusses hängt von den förderfähigen Kosten ab, die sich wie folgt gestalten:
- Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit bei Einfamilienhäusern.
- Bis zu 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.
- Bis zu 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Neben der Grundförderung können Sie unter bestimmten Bedingungen auch zusätzliche Boni in Anspruch nehmen:
- Effizienzbonus: Für besonders effiziente Wärmepumpen.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Für den Austausch alter Heizsysteme gegen neue, klimafreundliche Technologien.
- Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem maximalen Jahreseinkommen von 40.000 Euro.
Darüber hinaus kann ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gewährt werden, wenn bestimmte Biomasseanlagen errichtet werden, die besonders strenge Emissionsgrenzwerte einhalten.
Unser Fördermittel-Service
HeatPure bietet einen umfassenden Fördermittel-Service, der Sie durch den gesamten Prozess der Beantragung staatlicher Zuschüsse führt. Unser Service umfasst:
Projektbeispiele
Beispiel 1: Wärmepumpe für eine Wohnungseigentümer-gemeinschaft
Frau Meier ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit zehn Parteien, die plant, das bestehende Heizsystem zu modernisieren. Die 25 Jahre alte Gasheizung soll durch eine zentrale Erdwärmepumpe ersetzt werden.
Basisantrag
Die Hausverwaltung beantragt die Heizungsförderung bei der KfW. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und einem Effizienzbonus von 5 % zusammen, da das Erdreich als Wärmequelle genutzt wird. Dies ergibt eine Gesamtförderung von 35 %.
Das beauftragte Fachunternehmen schätzt die Kosten für die Installation der Sole-Wasser-Wärmepumpe, einschließlich Erdwärmesondenanlage, Speicher, Installation, Anschlussarbeiten und Demontage der alten Heizung, auf rund 170.000 Euro. Diese Summe beinhaltet auch die notwendigen Planungs- und Genehmigungskosten für die Erdwärmebohrungen.
Ermittlung des Förderhöchstbetrags
Der Förderhöchstbetrag für die Wohnungseigentümergemeinschaft berechnet sich wie folgt:
- Erste Wohneinheit: 30.000 Euro
- Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 Euro
- Ab der siebten Wohneinheit: je 8.000 Euro
Für die zehn Wohneinheiten ergibt sich ein maximal förderfähiger Betrag von 137.000 Euro. Der Zuschuss beträgt somit 35 % dieser förderfähigen Kosten, was einem Betrag von 47.950 Euro entspricht.
Zusatzantrag:
Frau Meier, die ihre Wohnung selbst nutzt, kann zusätzlich einen Klima- und Einkommensbonus beantragen. Da die ausgetauschte Gasheizung älter als 20 Jahre war, erhält sie einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %. Mit einem Haushaltsjahreseinkommen von 35.000 Euro hat sie außerdem Anspruch auf einen Einkommensbonus von 30 %. Insgesamt kann Frau Meier somit einen zusätzlichen Fördersatz von 35 % erhalten.
Für ihre Wohneinheit (5 % Miteigentumsanteil) belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 6.850 Euro. Ihr voraussichtlicher zusätzlicher Zuschuss beträgt daher 2.397,50 Euro.
Beispiel 2: Wärmepumpe für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus
Peter und Marie Schulz, ein Rentnerpaar, möchten ihre alte Nachtspeicherheizung gegen eine moderne Luft-Luft-Wärmepumpe austauschen. Dieses System, auch als Multisplit-System bekannt, bietet den Vorteil, dass keine Wände durchbrochen oder Rohrleitungen für Heizkörper verlegt werden müssen.
Das Paar entscheidet sich für ein Modell mit natürlichem Kältemittel, um die Umweltbelastung zu minimieren und langfristig Energiekosten zu sparen. Ein Fachunternehmen übernimmt die Beratung und informiert sie über mögliche Förderungen.
Kostenaufstellung:
- Luft-Luft-Wärmepumpe: 10.000 Euro
- Demontage, Entsorgung der Altgeräte, Bauleitung und Einbau: 15.000 Euro
- Gesamtkosten: 25.000 Euro
Finanzierung:
Peter und Marie erhalten eine Förderung in Höhe von 70 %, was 17.500 Euro entspricht. Die restlichen 7.500 Euro finanzieren sie aus Eigenkapital.